Bruderrat

Bezirksbruderratsitzung

Die Bruderratssitzung ist im Gegenteil zur Deligiertenversammlung kein Organ des Bezirksverbandes. Eine solche Sitzung wird einberufen, wenn außer der Reihe wichtige Informationen oder Entscheidungen des Bezirksvorstands den angeschlossenen Bruderschaften mitgeteilt werden sollen.

Teilnehmer des Bruderrates sind die Mitglieder des Bezirksvorstandes und die Brudermeister (1. und 2.) der Bruderschaften des Bezirksverbands. Einberufen wird eine solche Sitzung durch den Bezirksvorstand.

Beschlüsse werden dort nicht gefasst!

 

   
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